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Steuern und Immobilienverrentung:

Was Sie wissen sollten

Einführung

Die Immobilienverrentung ist eine beliebte Option für Senioren, um ihre Rente aufzustocken. Doch je nach Art der Verrentung können Steuern anfallen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Steuern möglicherweise zu zahlen sind.

Eigentümer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung, die ihre Immobilie nach Ablauf der Spekulationsfrist verkaufen, müssen in der Regel keine Steuern zahlen. Gleiches gilt auch für die Verrentung einer Immobilie, bei der der Eigentümer sein Haus oder seine Wohnung verkauft und sich ein lebenslanges Wohnrecht sichert, sofern er sich für eine Einmalzahlung entscheidet. Wer jedoch monatliche Rentenzahlungen wählt, muss einen Teil davon versteuern.

Welche Steuern fallen an?

Entscheidet man sich für eine Leibrente, bei der die Rente lebenslang gezahlt wird, wird ein Teil der Renteneinnahmen einkommenssteuerpflichtig. Dieser Teil wird als Ertragsanteil bezeichnet und ist im § 22 des Einkommensteuergesetzes festgelegt. Die Höhe des Ertragsanteils hängt vom Alter des Rentenempfängers ab. Mit 68 Jahren liegt er bei 16 Prozent und verringert sich im Laufe der Jahre. Ab einem Alter von 97 Jahren muss nur noch ein Prozent der monatlichen Rente versteuert werden.

Entscheidet man sich hingegen für eine Zeitrente, bei der die Rente für einen festgelegten Zeitraum gezahlt wird (zum Beispiel fünf oder zehn Jahre), ist der zu versteuernde Ertragsanteil gestaffelt. Bei einer Rente mit einer Laufzeit von fünf Jahren müssen fünf Prozent der Rente versteuert werden, bei zehnjähriger Laufzeit sind es 12 Prozent.

Wie hoch ist die Rentenzahlung?

Bei der Leibrente werden die Zahlungen lebenslang gezahlt und die Rentenhöhe hängt von der statistisch erwarteten verbleibenden Lebensdauer des Rentenempfängers ab. Die genaue Berechnung basiert auf einer komplexen Formel.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Angenommen, Ihre Immobilie ist 400.000 Euro wert. Nach Abzug des Wohnrechts in Höhe von 100.000 Euro bleiben 300.000 Euro übrig. Wenn Ihre statistische Restlebenserwartung bei 20 Jahren liegt und Sie eine Einmalzahlung in Höhe von 100.000 Euro erhalten, werden die verbleibenden 200.000 Euro auf diese 20 Jahre aufgeteilt. Das ergibt eine jährliche Rente von 10.000 Euro. Wenn Sie beispielsweise 70 Jahre alt sind, müssen 15 Prozent dieser 10.000 Euro, also 1.500 Euro, versteuert werden.

Nur mit Experten beraten

Bei Fragen zu Steuern und Immobilienverrentung sollten Sie unbedingt einen Steuerexperten hinzuziehen. Um das beste Verrentungsmodell für Ihre individuelle Situation zu finden, ist es ratsam, sich an einen Profi zu wenden. Ein qualifizierter Immobilienmakler vor Ort berät
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