Bestellerprinzip Immobilienverkauf klingt nach einer einfachen Regel: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn. Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern ist es etwas genauer geregelt. Seit dem 23.12.2020 dürfen private Käufer in vielen Fällen höchstens mit der Hälfte der Maklerprovision belastet werden. Für Verkäufer in Leipzig heißt das: Die Maklercourtage beim Hausverkauf gehört von Anfang an sauber in die Preisstrategie, die Vertragsgestaltung und die Verhandlung.
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Verbraucher gelten die Provisionsregeln der §§ 656a bis 656d BGB.
- Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, darf der Käufer in der Regel höchstens 50 Prozent der Provision übernehmen.
- Beauftragen Käufer und Verkäufer denselben Makler getrennt, muss die Provision zu gleichen Teilen vereinbart werden.
- Die Regeln gelten nicht automatisch für jede Immobilie, etwa nicht in gleicher Weise für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte oder reine Unternehmerkäufe.
- Für Verkäufer ist nicht nur die Höhe der Maklerprovision wichtig, sondern auch, ob Leistung, Vermarktung und Käuferqualifizierung dazu passen.
Bestellerprinzip Immobilienverkauf: Was gilt seit 2020?
Die gesetzliche Neuregelung betrifft Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass private Käufer die volle Maklerprovision tragen, obwohl der Makler ursprünglich vom Verkäufer beauftragt wurde. Die zentralen Regeln stehen in den §§ 656a ff. BGB.
Wichtig ist die Unterscheidung: Ein echtes „Bestellerprinzip“ wie bei der Vermietung gibt es beim Immobilienverkauf nicht in derselben Form. Besser gesagt: Beim Verkauf wird die Provision häufig geteilt. Wenn Sie als Verkäufer den Makler beauftragen und später eine Kostenbeteiligung des Käufers vereinbaren, darf diese Beteiligung nach § 656d BGB maximal die Hälfte der insgesamt geschuldeten Provision betragen.
Wann Verkäufer die Maklerprovision teilen müssen
Für die Praxis bedeutet das: Die Maklerprovision Verkäufer ist bei vielen privaten Wohnimmobilien kein kleiner Nebensatz im Vertrag, sondern ein echter Kostenpunkt. Verkaufen Sie ein Einfamilienhaus in Leipzig-Stötteritz, eine Eigentumswohnung in Gohlis oder ein Reihenhaus in Markkleeberg an private Käufer, muss die Provisionsregel klar, schriftlich nachvollziehbar und gesetzeskonform sein.
Schließen Käufer und Verkäufer jeweils einen Maklervertrag wegen derselben Immobilie, darf der Makler nach § 656c BGB seine Vergütung nur von beiden Seiten zu gleichen Teilen verlangen. Wird dagegen nur eine Seite Vertragspartner, kommt es darauf an, ob und wie eine Erstattung durch die andere Seite vereinbart wird. Auch dann bleibt die 50-Prozent-Grenze der wichtige Rahmen.
Für welche Immobilien die Regel besonders wichtig ist
Die Regelung ist vor allem bei klassischen Privatverkäufen relevant: Eigentumswohnung, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Einfamilienhaus. Genau hier ist die Nachfrage in Leipzig oft emotional und kleinteilig: Käufer vergleichen nicht nur Lage und Preis, sondern rechnen auch Notar, Grunderwerbsteuer, Finanzierung und Provision zusammen. Eine unklare Provision kann dann unnötig Vertrauen kosten.
Anders kann es bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Immobilien, Gewerbeobjekten oder Käufen durch Unternehmer aussehen. Deshalb sollte die Provision nicht pauschal aus einem alten Muster übernommen werden. Gerade wenn eine Immobilie vermietet ist, geerbt wurde oder mehrere Eigentümer beteiligt sind, lohnt ein genauer Blick auf Objektart, Käuferkreis und Vertragsmodell.
Maklercourtage beim Hausverkauf richtig einplanen
Die Maklercourtage beim Hausverkauf beeinflusst nicht nur den Nettoerlös, sondern auch die Vermarktung. Wer nur fragt „Wie viel kostet der Makler?“, sieht oft zu kurz. Entscheidend ist, was dafür geleistet wird: realistische Bewertung, Unterlagenprüfung, Exposé, Käuferansprache, Besichtigungsmanagement, Bonitätsprüfung, Verhandlung und Begleitung bis zum Notartermin.
Ein Beispiel: Wird ein Haus zu hoch angesetzt, bleibt es länger am Markt. Wird es zu niedrig angesetzt, verschenken Verkäufer Geld. Eine gute Marktwerteinschätzung ist deshalb die Basis, bevor über Provision gesprochen wird. Mehr dazu finden Sie in unserer Immobilienbewertung und Marktwerteinschätzung.
Provisionsteilung Immobilienverkauf: Was bedeutet das für den Angebotspreis?
Die Provisionsteilung Immobilienverkauf sollte nicht künstlich auf den Angebotspreis aufgeschlagen werden. Käufer denken in Gesamtkosten. Wenn der Preis zu ambitioniert ist und zusätzlich Nebenkosten anfallen, sinkt die Zahl ernsthafter Anfragen. In Stadtteilen wie Schleußig, Plagwitz oder der Südvorstadt kann ein sauber begründeter Preis mehr bewirken als ein Preisaufschlag, der später wegverhandelt wird.
Für Verkäufer ist daher eine ehrliche Rechnung sinnvoll: erwartbarer Marktpreis, offene Unterlagen, Zustand, Energieausweis, Vermarktungsdauer, Verhandlungsspielraum und Provision. Wie lange ein Verkauf realistisch dauern kann, erklären wir im Ratgeber Hausverkauf in Leipzig: Ablauf und Dauer.
Warum „ohne Makler verkaufen“ nicht automatisch günstiger ist
Natürlich können Eigentümer privat verkaufen. Das spart auf den ersten Blick Provision. Gleichzeitig übernehmen Sie dann selbst Preisfindung, Unterlagen, Anfragen, Besichtigungen, Käuferprüfung, Verhandlung und Abstimmung mit Notar und Bank. Bei einfachen Fällen kann das funktionieren. Bei emotionalen Situationen, mehreren Erben, Scheidung, Sanierungsbedarf oder hohem Immobilienwert wird es schnell anspruchsvoll.
Entscheidend ist nicht, ob ein Makler Geld kostet. Entscheidend ist, ob er mehr Sicherheit, bessere Käuferqualität und einen belastbaren Verkaufspreis bringt. Wenn Sie grundsätzlich abwägen, finden Sie hier eine vertiefende Einschätzung: Haus verkaufen in Leipzig: Fehler vermeiden.
Checkliste für Verkäufer
- Klären Sie zuerst, ob Ihre Immobilie unter die Regeln für Wohnungen und Einfamilienhäuser fällt.
- Lassen Sie die Provisionsvereinbarung schriftlich und verständlich festhalten.
- Rechnen Sie nicht nur die Provision, sondern den voraussichtlichen Nettoerlös nach allen Verkaufskosten.
- Prüfen Sie, ob der Angebotspreis zur Leipziger Mikrolage und zum Objektzustand passt.
- Fragen Sie konkret, welche Leistungen im Maklerhonorar enthalten sind.
- Bewahren Sie Zahlungsnachweise auf, wenn eine Erstattung der Provision durch die andere Partei vereinbart wurde.
FAQ zum Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf
Gilt das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf für alle Häuser?
Nein. Die Regeln betreffen vor allem Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn ein Verbraucher kauft. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien oder Unternehmerkäufen können andere Rahmenbedingungen gelten.
Muss ich als Verkäufer immer 50 Prozent der Maklerprovision zahlen?
Nicht in jedem denkbaren Fall, aber bei typischen privaten Verkäufen von Wohnung oder Einfamilienhaus ist die hälftige Teilung häufig der gesetzliche Rahmen. Entscheidend ist, wer den Makler beauftragt und wie die Vereinbarung gestaltet ist.
Kann der Käufer die komplette Provision übernehmen?
Bei den geschützten Wohnimmobilienfällen in der Regel nicht, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Eine Käuferbeteiligung darf dann maximal die Hälfte der Gesamtprovision betragen.
Was ist wichtiger: niedrige Provision oder guter Verkaufspreis?
Für Ihren Nettoerlös zählt beides zusammen. Eine niedrige Provision hilft wenig, wenn Preisstrategie, Käuferprüfung oder Verhandlung schwach sind. Seriös ist eine Rechnung, die Kosten und erwartbaren Erlös gemeinsam betrachtet.
Fazit: Klare Provision schafft Vertrauen
Das Bestellerprinzip Immobilienverkauf ist für Verkäufer vor allem ein Transparenzthema. Wer früh klärt, welche Provisionsregel gilt, wie die Kosten verteilt werden und welche Leistung dahintersteht, vermeidet spätere Diskussionen. Gerade in Leipzig, wo Käufer genau auf Lage, Zustand und Gesamtkosten schauen, stärkt eine klare Linie das Vertrauen.
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