
Von Sven ButterlingSeit dem 23.12.2020 ist die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienverkauf gesetzlich neu geregelt: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er mindestens die Hälfte der Courtage tragen. Bei der neuen Regelung gibt es für Sie als Verkäufer einiges zu beachten — sie betrifft nämlich nicht alle Immobilien und nicht alle Käufer. In diesem Ratgeber erklären wir alle Einzelheiten übersichtlich und verständlich.
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