
Von Sven ButterlingEine Scheidung ist Ausnahmesituation. Die gemeinsame Immobilie wird zum Symbol — und zur Verhandlungsmasse. Unsere Aufgabe: neutral bleiben, beiden Seiten die gleichen Fakten geben.
Verkauf ist der häufigste Weg. Erlös wird geteilt, beide gehen mit Liquidität neu starten. Voraussetzung: beide einig.
Auszahlung bedeutet, einer übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus — aktueller Verkehrswert minus offene Restschuld, geteilt durch zwei. Das funktioniert nur, wenn die übernehmende Person die Anschlussfinanzierung darstellen kann.
Teilungsversteigerung ist die letzte Option, wenn keine Einigung möglich ist. Ergebnis: meist 20 – 30 % unter Marktwert. Schmerzhaft.
Wir verkaufen Scheidungsimmobilien diskret — kein „Verkauf wegen Scheidung“-Tag im Inserat, keine Familiengespräche bei Besichtigungen.
Persönliche Beratung
Fragen zum Thema Scheidung? Wir beraten kostenfrei.
Hinweis: Unsere Ratgeber-Inhalte verstehen sich als allgemeine Orientierung rund um Immobilienthemen und ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder erbrechtliche Beratung. Bitte lassen Sie individuelle Fragen von einem Steuerberater, Rechtsanwalt oder einem anderen fachkundigen Berater prüfen.
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