
Von Sven ButterlingDer Verkauf einer vermieteten Immobilie richtet sich in erster Linie an eine spezifische Gruppe von Käufern, in der Regel renditeorientierte Kapitalanleger. Das Interesse an einer privat vermieteten Immobilie, bei der nur wenige Wohnungen betroffen sind, kann geringer ausfallen und sich auch auf den Kaufpreis auswirken. Was sollten Sie beim Verkauf einer vermieteten Immobilie beachten?
Der Käufer übernimmt nicht nur die Immobilie, sondern muss sich auch mit den bestehenden Mietern auseinandersetzen. Die Höhe der Mietzahlungen und die Bedingungen des Mietvertrags werden ebenfalls übertragen.
Wenn jemand eine vermietete Immobilie erwirbt, um sie selbst zu bewohnen, kann er die Mieter aufgrund des gesetzlichen Mieterschutzes nicht einfach nach dem Kauf vor die Tür setzen. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist möglich, erfordert jedoch einen triftigen Grund. Zudem gibt es bestimmte Schutzmechanismen, die von den Mietern in Anspruch genommen werden können. Dies kann den Verkauf an Käufer mit Eigennutzungsabsichten erschweren.
Eine mögliche Lösung besteht darin, den Mietvertrag gegen eine angemessene Abfindung oder einen Ersatzwohnraum aufzuheben. Es liegt jedoch im Ermessen des Mieters, diesen Auflösungsvertrag zu akzeptieren. Um eine alternative passende Immobilie für den Mieter zu finden, kann ein lokaler Immobilienmakler beauftragt werden. Wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, kann ein Rechtsstreit um Eigenbedarf vor Gericht landen.
Mieter haben das Vorkaufsrecht, ihre eigene Wohnung zu kaufen, wenn sie in eine zum Verkauf stehende Eigentumswohnung umgewandelt wird. Bevor dieses Recht ausgeübt werden kann, muss ein Kaufvertrag vorliegen, und der Eigentümer muss den Mieter über dessen Inhalt informieren. Innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten kann der Mieter eine Kaufentscheidung treffen.
Unabhängig davon, ob ein Vorkaufsrecht besteht oder nicht, müssen alle Mieter rechtzeitig über den Verkauf der Immobilie informiert werden. Wenn der Mieter die Wohnung nicht kaufen möchte, müssen Besichtigungstermine im Voraus angekündigt werden. Der Vermieter muss die Besichtigung mindestens einen Tag im Voraus (24 Stunden) ankündigen, es ist jedoch oft sinnvoll, dies mit dem Mieter abzustimmen, damit er sich frühzeitig darauf einstellen kann, dass fremde Personen die Wohnung betreten.
Da die Zielgruppe potenzieller Käufer kleiner ist als bei einer nicht vermieteten Immobilie, erfordert die Vermarktung einen anderen Ansatz. Zusätzliche Informationen sollten beispielsweise im Exposé enthalten sein. Die kalkulierte Rendite sollte darin ersichtlich sein. Die Berechnung basiert unter anderem auf den Mieteinnahmen, geplanten oder erforderlichen Modernisierungen der Immobilie und den ortsüblichen Mietpreisen. Da dies eine komplexe und präzise Berechnung erfordert, ist es ratsam, einen lokalen Makler hinzuzuziehen, der über die erforderliche Erfahrung, Marktkenntnis und Fachkenntnisse verfügt.
Wenn Sie Unterstützung beim Verkauf einer vermieteten Immobilie suchen, kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.
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